EuGH stärkt Verbraucherrechte: Vodafones AGB erlauben keine einseitigen Preiserhöhungen
Telekommunikationsfirmen dürfen laufende Verträge nicht einseitig ändern. Damit steigen die Siegchancen bei der Sammelklage gegen Vodafone. (Vodafone, Verbraucherschutz) Weiterlesen auf der Originalquelle
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